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  • Fohlenregistrierung / Abstammungsnachweise, Eigentumsurkunde,
    Equidenpässe für Mangalarga Marchador in Europa



    Wie kommen europäische Züchter an Papiere (Equidenpass mit Abstammungsnachweis und Eigentumsurkunde) für Fohlen der Rasse Mangalarga Marchador?

    Voraussetzung ist die Mitgliedschaft und die Registrierung bei einem Verband, der Spezialpferderassen registriert. Hier gibt es natürlich viele Möglichkeiten, aber wir haben das bei einem Gesprächtermin am 29.01.2014 mit dem Verband der Pony- und Pferdezüchter Hessen e.V. (in Folge VPH) präzisiert. Und das sind die Voraussetzungen:

    1. Hengstbesitzer/in muß Mitglied beim VPH oder einer anderen, anerkannten Zuchtvereinigung innerhalb der EU sein / werden.
    Jahresbeitrag: 60,- € inkl. Zeitschrift

    2. Stutenbesitzer/in muß Mitglied beim VPH sein / werden.
    Jahresbeitrag: 60,- € inkl. Zeitschrift

    3. Der Hengst muß beim VPH mit Abstammungsüberprüfung registriert sein / werden. Idealerweise ist der Hengst durch den VPH gekört oder wird gekört (Eintragung ins Hengstbuch I). Die Alternative wäre die Eintragung in das Hengstbuch II, nach den hierfür geltenden Bestimmungen (Identifizierung, Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung durch einen Fachtierarzt für Pferde oder Zuchthygiene).
     
    Hengstbuch I Eintragung 80,- € Jahresbeitrag: 50,- €
    Hengstbuch II Eintragung 220,- € Jahresbeitrag: 70,- €


    4. Die Stute muß beim VPH mit D N A registriert sein / werden.
    Eintragung von Stuten mit Abstammungsnachweis:  

    Sammeltermin 30,- €
    Einzeltermin 50,- €
    Jahresbeitrag Stute 10,- €.


    5. Hengstbesitzer/in muß nach der Bedeckung die Deckscheine des VPH ausfüllen. Original geht an Stutenbesitzer/in. Kopie an VPH. Kopie für eigene Unterlagen. (Download der Deckscheine unter www.eamm.de oder unter www.ponyverband.de.

    6. Nach der Fohlengeburt muß der /die Stutenbesitzer/in die Fohlengeburt auf dem Original-Deckschein eintragen und dann innerhalb 28 Tagen an den VPH schicken.

    7. Der VPH kann nur auf deutschem Boden tätig werden. Deshalb kommt er grenznah zu einem Sammeltermin für die Registrierung und das Chippen der Fohlen – wenn gewünscht.

    Fohlen Abstammungsnachweis mit Equidenpass und Registrierung:

    Sammeltermin 50,- €
    Einzeltermin 80.- €
    Mikrochip 10,- €


     
    Außerdem gibt es Kör- und Eintragungsveranstaltungen in Hessen, die von jedem Mitglied mit Pferd genutzt werden können um sein Pferd in der Öffentlichkeit  zu präsentieren und damit auch zu bewerben.
     
    Egal für welche Variante sich der Fohlen-/Pferdebesitzer entscheidet: das Fohlen bzw. Pferd ist mit Pass mitzubringen. Sollten keinerlei Papiere vorliegen, so müssen die Pässe und D N A der Eltern (Hengst und Stute) mitgebracht werden. Für die D N A können bereits vorhandene Laborbefunde eingesetzt werden oder es sind ca. 50 Mähnenhaare mit Haarwurzel (also nicht abschneiden) mitzubringen.

    Die Beitrags-und Gebührenordnung des VPPH findet Ihr unter www.eamm.de oder unter www.ponyverband.de
    Die Angaben hier sind ohne Gewähr.
     

    Kör- und Eintragungstermin findet Ihr unter www.ponyverband.de

    Ansprechpartner Telefon e-mail
    Frau Junkert (Sekretariat) +49 6155 8256935 junkert@ponyverband.de
    Klaus Biedenkopf +49 171 2654869 vphessen@t-online.de
    Reinhold Eitenmüller +49 6164 50536 reinhold.eitenmueller@llh.hessen.de



    Downloads:

    Beitrags- und Gebührenordnung des hessischen Zuchtverbands

    Deckschein